Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Cavalli Group B.V.
Datum: 25.02.2026
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) gelten die folgenden Definitionen:
- F.G.H.S.: Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.), der niederländische Verband der Produzenten und Großhändler von Sportartikeln mit satzungsmäßigem Sitz in Utrecht;
- Verkäufer: (Mitglied der F.G.H.S.);
- Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die Partei eines Vertrages oder eines anderen Rechtsverhältnisses mit dem Verkäufer ist oder der der Verkäufer ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag unterbreitet hat;
- Werktage: alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, erstem und zweitem Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von der Regierung zu nationalen Feiertagen erklärt wurden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag des Königs/der Königin offiziell in den Niederlanden gefeiert wird;
- Tage: alle Kalendertage;
- Geistiges Eigentum: sämtliche Rechte am geistigen Eigentum und damit verwandte Rechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Handelsnamenrechte, Datenbankrechte und verwandte Schutzrechte sowie Rechte an Know-how und Leistungen, die zwar nicht spezifisch geschützt, aber ebenfalls als geistiges Eigentum schutzwürdig und demzufolge gleichgestellt sind. (S. 1)
Artikel 2. Geltungsbereich und Gültigkeit
2.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten exklusiv für alle Angebote des Verkäufers an den Käufer und alle wie auch immer gearteten Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie alle (anderen) Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse und Vereinbarungen, die sich gegebenenfalls aus dem Vorgenannten ergeben oder im Zusammenhang damit stehen. (S. 1) 2.2 Der Verkäufer hat das Recht, diese AVLB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Verkäufer den Käufer mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung oder Ergänzung schriftlich benachrichtigen. Sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum des Versands der schriftlichen Benachrichtigung schriftlich widerspricht, wird von einer stillschweigenden Zustimmung des Käufers zu der betreffenden Änderung oder Ergänzung ausgegangen. Etwaige Einkaufs- oder andere Bedingungen des Käufers kommen nur dann zur Anwendung, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss der vorliegenden AVLB für den Vertrag gelten. (S. 1) 2.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AVLB bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. (S. 1)
Artikel 3. Zustandekommen von Verträgen
3.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben und dergleichen des Verkäufers unverbindlich. Unter Angeboten, Kostenvoranschlägen, Preisangaben und dergleichen werden auch Preislisten, Broschüren und sonstige bereitgestellte Informationen verstanden. (S. 1) 3.2 Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer dem Verkäufer einen Auftrag erteilt und dieser Auftrag vom Verkäufer angenommen wird. Die Auftragserteilung erfolgt formlos. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung an den Käufer oder durch Lieferung der Bestellung. (S. 1) 3.3 Der Käufer garantiert, dass die Person, in deren Namen der Käufer einen Auftrag erteilt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. (S. 1) 3.4 Eine Stornierung eines Vertrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich, sofern die betreffenden Waren noch nicht geliefert wurden. Der Verkäufer ist berechtigt, mit seiner Zustimmung bestimmte Bedingungen zu verknüpfen. (S. 1) 3.5 Änderungen oder Ergänzungen von abgeschlossenen Verträgen treten nur in Kraft, wenn diese von Verkäufer und Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. (S. 1)
Artikel 4. Vom Verkäufer bereitgestellte Materialien und Daten
4.1 Sämtliche vom Verkäufer dem Käufer übermittelte Entwurfszeichnungen, Ausführungs- und Detailzeichnungen, Modelle, Software, Fotos, Muster, Entwürfe, Logos, angegebene Maße, Mengen, Motive, Farben, Materialien, technische Daten und/oder andere Materialien und Daten dienen lediglich der ungefähren Beschreibung der Ware. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Materialien und Daten. (S. 1) 4.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, haftet der Verkäufer nicht für die Nutzung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer. (S. 1) 4.3 Die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten bzw. alle damit verbundenen Rechte gehen nicht in das Eigentum des Käufers über. Auf erste Aufforderung des Verkäufers hat der Käufer die vorgenannten Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden. (S. 1) 4.4 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten verbleiben beim Verkäufer und/oder seinen Lizenzgebern. Durch diese AVLB werden dem Käufer keinerlei Rechte an geistigem Eigentum übertragen. (S. 1) 4.5 Der Käufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung verwenden. Ungeachtet des Vorstehenden darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers kein Teil der Waren oder der in Artikel 4 genannten Materialien und Daten Dritten zur Wiederverwendung oder zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt werden. (S. 1)
Artikel 5. Vom Käufer bereitgestellte Daten
5.1 Der Verkäufer darf davon ausgehen, dass sämtliche vom Käufer dem Verkäufer übermittelte Entwurfszeichnungen, Ausführungs- und Detailzeichnungen, Modelle, Software, Fotos, Muster, Entwürfe, Logos, angegebene Maße, Mengen, Motive, Farben, Materialien, technische Daten und/oder andere Materialien und Daten adäquat, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer zu einer genaueren Untersuchung verpflichtet ist. (S. 1) 5.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass durch die Verwendung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verkäufer ein Recht an geistigem Eigentum oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde, frei. (S. 1)
Artikel 6. Lieferung und Gefahr
6.1 Die Waren werden vom Verkäufer an den vereinbarten Ort oder die vereinbarten Orte in der im Auftrag angegebenen oder (später) schriftlich vereinbarten Weise geliefert bzw. zur Lieferung versandt. (S. 1) 6.2 Der Transport der Waren erfolgt auf Kosten des Verkäufers, sofern der Bestellwert der Waren nicht unter einem vom Verkäufer festgelegten Betrag liegt, in welchem Fall der Käufer die Transportkosten zu tragen hat. Die Höhe des vorgenannten Betrags hängt von Preisniveau und Menge ab. (S. 1) 6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei erster Anlieferung an den vereinbarten Ort (die vereinbarten Orte) entgegenzunehmen, sobald der Verkäufer ihm diese liefert oder liefern lässt oder sobald diese ihm gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, gehen alle daraus entstehenden Schäden und Kosten auf seine Rechnung. (S. 1) 6.4 Die Gefahr für die Waren geht auf den Käufer über, sobald diese sich in der Verfügungsgewalt des Käufers oder eines von ihm benannten Dritten befinden. Dies ist auch der Fall, wenn der Verkäufer den Transport auf Wunsch und Kosten des Käufers durchführt. (S. 1) 6.5 Der Verkäufer bemüht sich, die Waren ordentlich und praktisch zu verpacken. (S. 1)
Artikel 7. Lieferzeiten/Lieferung auf Abruf
7.1 Die Lieferfrist beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei Überschreitung hat der Verkäufer 15 Werktage Zeit, die Lieferung ohne Schadenersatz noch zu erfüllen. 7.2 Werden die bestellten Waren nicht angenommen, kann der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern oder den Vertrag teilweise kündigen und die Waren an Dritte veräußern. 7.3 Widersprechen Dritte der Lieferung, kann der Verkäufer die Lieferung unverzüglich aussetzen oder einstellen. 7.4 Wurden für die Lieferung auf Abruf keine Fristen vereinbart, hat der Verkäufer nach 3 Monaten Anspruch auf vollständige Zahlung. 7.5 Bei Ausbleiben eines rechtzeitigen Abrufs (innerhalb von 3 Monaten) muss der Käufer innerhalb von 5 Werktagen eine Frist angeben, die 3 Monate nicht überschreiten darf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Waren auf Gefahr des Käufers eingelagert.
Artikel 8. Preise, Rechnungen und Bezahlung
8.1 Alle dem Käufer vom Verkäufer angebotenen Preise verstehen sich netto und ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die angebotenen Preise vor Vertragsabschluss jederzeit gemäß Artikel 3.2 zu ändern.
8.2 Nach dem Vertragsabschluss hat der Verkäufer das Recht, Preise zu ändern, wenn die Preiserhöhung eine Folge eines der folgenden Ereignisse ist: i) Erhöhung von Steuern oder anderen Abgaben und/oder staatlichen Gebühren, ii) Wechselkursschwankungen, iii) Erhöhung von Löhnen, Transportkosten und/oder Einkaufspreisen. Der Käufer ist in diesem Fall immer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Preisänderung gemäß Artikel 10 zu kündigen, ohne dass der Verkäufer
zur Leistung irgendeines Schadenersatzes verpflichtet ist.
8.3 Wenn der Rechnungsbetrag der gelieferten Waren weniger als 150 Euro beträgt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal 12,50 Euro in Rechnung zu stellen.
8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung eine Rechnung zu stellen und die Zahlung zu verlangen. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlung kann auch bei Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer die Anzahlung geleistet hat.
8.5 Wenn der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, ist er nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre. In diesem Fall:
a) muss der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum der geschuldeten Beträge
bis zum Zeitpunkt der Zahlung auf den gesamten offenen Betrag Zinsen
in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des Burgerlijk Wetboek (niederländisches BGB) zahlen;
und
b) sind alle dem Verkäufer aufgrund der verspäteten Zahlung entstehenden Kosten wie Gerichtskosten und
außergerichtliche Kosten, darunter die Kosten für Rechtsbeistand,
Gerichtsvollzieher und Inkassobüros,
vom Käufer zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf
mindestens 15 % des Rechnungsbetrag festgesetzt, betragen jedoch mindestens 100 € exkl.
USt., jeweils unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel des Verkäufers gemäß
diesen AVLB und/oder dem anwendbaren Recht, darunter Anspruch auf
Schadenersatz.
8.6 Im Falle der vollständigen oder teilweisen Stattgabe der vom Verkäufer vor Gericht geltend gemachten Zahlungsansprüche muss der Käufer dem Verkäufer sämtliche entstandenen Gerichtskosten, darunter die Kosten für Rechtsbeistand, einschließlich aller vom Gericht nicht zugesprochenen Beträge, erstatten, es sei denn, der Verkäufer wird als einzige Partei zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.
8.7 Zahlungen des Käufers dienen stets der Begleichung sämtlicher geschuldeter Zinsen und Kosten sowie anschließend der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, selbst wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.8 Beschwerden über Rechnungen oder Waren entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten
9.1 Unbeschadet der Bestimmungen in diesen AVLB bleiben alle vom Verkäufer jemals gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, für die Artikel 92 Buch 3 des niederländischen BGB gilt, unabhängig von ihrem Grund und unabhängig von ihrer Fälligkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, Eigentum des Verkäufers. Vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder den Besitz daran zu übertragen. Ausgenommen davon sind Waren, die der Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeiten weiterverkauft. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 ist der Verkäufer berechtigt, alle von ihm gelieferten Waren ohne Zustimmung des Käufers oder eines Gerichts vom jeweiligen Standort dieser Waren zurückzuholen oder zurückholen zu lassen. Zudem werden sodann alle Forderungen des Verkäufers
sofort in voller Höhe fällig.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig und erkennbar als Eigentum des Verkäufers zu lagern. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer die Versicherungsscheine auf dessen erste Aufforderung hin vorzulegen.
9.3 Falls der Verkäufer seine in Absatz 1 genannten Rechte ausüben will, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder einem von diesem benannten Dritten hiermit die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet (oder befinden könnte), und dieses Eigentum mitzunehmen. Etwaige dadurch entstehende Kosten sind vom Käufer zu tragen.
9.4 Sollte die finanzielle Lage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach dem Urteil des Verkäufers einen Anlass dazu darstellen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer für die erste oder spätere Lieferungen unverzüglich die Stellung einer Sicherheit in einer vom Verkäufer festgelegten Form und/oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht stellt, ist der Verkäufer unbeschadet seiner übrigen Rechte berechtigt, die weitere Vertragserfüllung unverzüglich auszusetzen oder zu beenden, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, und alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Grund schuldet, sind sofort fällig.
Artikel 10. Kündigung und Aussetzung
10.1 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Vertrages aufgrund eines verschuldeten Verzugs ist nur nach einer detaillierten schriftlichen Mahnung mit einer angemessenen Frist zur Erfüllung zulässig.
10.2 Wird dem Käufer oder Verkäufer ein Zahlungsaufschub gewährt oder droht ihm ein solcher, meldet der Käufer oder Verkäufer Insolvenz an, wird er für insolvent erklärt, stellt er seine Geschäftstätigkeit ein oder wird ein Beschluss zur Auflösung der juristischen Person gefasst oder erhält der Verkäufer oder Käufer Informationen, die mit hinreichender Sicherheit darauf hindeuten, dass der Käufer oder Verkäufer seinen Verpflichtungen wahrscheinlich nicht nachkommen kann, ist der Verkäufer oder Käufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben zu kündigen.
10.3 Im Falle der Kündigung des Vertrages werden die bereits vom Verkäufer durchgeführten Lieferungen nicht rückgängig gemacht und die damit zusammenhängenden
Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Verkäufer mit einem wesentlichen Teil dieser Leistungen in Verzug ist. Beträge, die der Verkäufer vor der Kündigung für Leistungen, die er im Rahmen der Vertragserfüllung bereits ordnungsgemäß erbracht oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung der im vorstehenden Satz genannten Bestimmungen in voller Höhe schuldig und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig.
10.4 Die Kündigung kann sich nach Ermessen des Verkäufers auch auf Waren erstrecken, die aufgrund desselben Vertrages bereits geliefert wurden, sofern diese Waren gemäß diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als Set hätten geliefert werden sollen. In den vorgenannten Fällen ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer die Waren auf dessen Rechnung und Gefahr zurückzusenden und vom Verkäufer die bereits für diese Waren geleisteten Zahlungen zurückzufordern.
10.5 Falls der Käufer irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Verkäufer nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Verträge ohne gerichtliches Einschreiten auszusetzen, unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte in diesem Fall.
Artikel 11. Mängelrügen
11.1 Der Käufer muss die Vorschriften in Bezug auf die Lagerung und Behandlung der gelieferten Waren beachten. Der Käufer hat die Waren bei der Lieferung oder innerhalb von 2 Werktagen danach zu prüfen.
11.2 Mängelrügen in Bezug auf Lieferungen sind vom Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich und direkt an den Verkäufer zu richten. Mängelrügen müssen schriftlich (oder per E-Mail) unter exakter Angabe von Art und Grund der Beschwerden, dazu zählen zumindest datierte Fotos der Mängel sowie der Lieferschein und (falls bekannt) die entsprechende Rechnungsnummer, erfolgen. Mit der Einreichung einer Mängelrüge wird die Zahlungsverpflichtung für die beanstandeten Waren ausgesetzt. Die mangelhaften Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung im Besitz des Verkäufers sein.
11.3 Jegliches Recht des Käufers, sich auf irgendeinen Mangel der Waren bei Lieferung zu berufen, erlischt 1 Monat nach der Lieferung, sofern der Käufer nicht nachweisen kann, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden, aber erst später als 1 Monat nach der Lieferung ersichtlich war.
11.4 Ist eine Mängelrüge berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, nach eigenem Ermessen die
mangelhaften Waren entweder zu reparieren oder durch andere Waren gemäß Bestellung zu
ersetzen, sofern die Nachlieferung oder Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist
nach Feststellung der Berechtigung der Mängelrüge erfolgt. Der Käufer hat in diesem Fall unter keiner Bedingung Anspruch auf Schadenersatz.
11.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei der Beurteilung der Folgen einer berechtigten Mängelrüge eine etwaige Wertminderung der Waren zu berücksichtigen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung gänzlich dem Verkäufer zuzuschreiben ist.
11.6 Rücksendungen in Zusammenhang mit Mängelrügen, denen die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Informationen nicht vorangehen oder beigefügt sind, sind nicht zulässig. Wenn der Käufer im Widerspruch zu dieser Vorschrift oder unberechtigterweise Waren zurücksendet, werden diese auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu dessen Verfügung gehalten, sofern sie nicht vom Verkäufer abgelehnt wurden, ohne dass dies eine Anerkennung der Berechtigung eines möglichen Gewährleistungsanspruchs darstellt. Sämtliche Kosten unberechtigter Rücksendungen sind vom Käufer zu tragen.
Artikel 12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Mitteilungen von oder im Namen des Verkäufers über die Qualität, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Handhabung der gelieferten Waren gelten nur als Garantie, wenn dies vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form einer Gewährleistung bestätigt wurde.
12.2 Führt der Käufer während der Gewährleistungsfrist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen durch oder lässt er diese durchführen, erlischt
die Gewährleistungspflicht unmittelbar.
12.3 Der Verkäufer haftet nicht für irgendwelche Schäden, die auf ein von ihm verschuldetes Versäumnis, eine rechtswidrige Handlung oder eine sonstige Handlung des Verkäufers zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers persönlich oder seiner leitenden Angestellten vor.
12.4 Sollte den Verkäufer trotz der Bestimmung in 12.3 irgendeine Haftung treffen, ist diese Haftung auf den Ersatz des dem Käufer entstandenen unmittelbaren Schadens bis maximal in Höhe des Rechnungsbetrags für den jeweiligen (Teil-)Vertrag oder Auftrag beschränkt. In keinem Fall wird die Gesamthaftung des Verkäufers für unmittelbare Schäden, aus welchem Grund auch immer, mehr als 50.000 € betragen.
12.5 Unter unmittelbaren Schäden wird ausschließlich das Folgende verstanden:
a. angemessene Kosten, die dem Käufer entstehen, um dafür zu sorgen, dass die Leistung des Verkäufers
dem Vertrag entspricht; dieser Ersatzschaden
wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag vom Käufer oder auf dessen Wunsch
gekündigt wird;
b. angemessene Kosten, die im Rahmen der Ermittlung von Ursache und Ausmaß des
Schadens entstanden sind, soweit die sich die Ermittlung auf unmittelbare Schäden im
Sinne dieses Vertrages bezieht;
c. angemessene Kosten, die zur Vorbeugung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern
der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens
im Sinne dieses Vertrages geführt haben.
12.6 Voraussetzung für die Entstehung irgendeines Schadenersatzanspruchs ist immer, dass der Käufer den Schaden so bald wie möglich nach dessen Eintritt schriftlich dem Verkäufer meldet. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer erlöschen durch einfaches Verstreichen von 6 Monaten nach Entstehung der Forderung.
Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1 Keine der Parteien ist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verpflichtet, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird.
13.2 Unter höherer Gewalt werden in diesem Zusammenhang alle folgenden Umstände verstanden: Eisgang, extreme Witterungsbedingungen, Terroranschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Ausfälle von Lieferanten und Hilfspersonen des Verkäufers, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Ausfuhrverbote, Aufstände, Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderungen, Maschinendefekte, Störungen bei der Energielieferung, Einfuhrbehinderungen, Feuer und alle anderen Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers oder Käufers, in deren Folge die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nach billigem Ermessen nicht vom Verkäufer oder Käufer verlangt werden kann.
13.3 Die von höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen.
13.4 Im Falle von höherer Gewalt kann die andere Partei keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
13.5 Wenn ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung des vereinbarten Termins oder der vereinbarten Frist, einschließlich einer eventuellen Nachfrist von 15 Werktagen, führt, ist die andere Partei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Alle Streitigkeiten in Bezug auf einen Vertrag oder die Erfüllung eines Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer, die von den Parteien nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden dem zuständigen Gericht am Sitz des Verkäufers vorgelegt. Der Verkäufer hat in Abweichung von Vorstehendem das Recht, Streitigkeiten dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen.
14.2 Für alle sonstigen Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen Käufer und Verkäufer gilt niederländisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.